Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) wurde auch der Energieausweis für Gebäude Pflicht.
Diesen Ausweis muss der Eigentümer einer Immobilie bei Vermietung oder Verkauf potenziellen Mietern oder Käufern zugänglich machen, wobei er grundsätzlich die Wahl zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis hat (mit Ausnahme von Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden: hier ist der Bedarfsausweis Pflicht).
Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die Anforderungen bei Fertigstellung bereits erfüllt hatten.

Beim Verbrauchsausweis wird, wie der Name sagt, lediglich der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre als Grundlage genommen. Jeder Hausbesitzer kann dort im Prinzip eintragen kann, “was er will” - natürlich sind alle ehrlich... Da aber das Nutzerverhalten großen Einfluss auf den Energieverbrauch hat, sind diese Ausweise für die energetische Qualität eines Gebäudes nicht aussagekräftig, weil z. B. manche Leute im Winter bei offenem Fenster in auf 25°C aufgeheizten Räumen im T-Shirt auf dem Sofa sitzen möchten (grrrrrr!), wobei anderen ein dicker Pulli bei 18°C genügt. Die Verbrauchswerte würden also für unterschiedliche Nutzer im selben Gebäude extrem unterschiedlich sein, so dass Sie als Käufer oder Mieter aus einem Verbrauchsausweis keine für Sie nützlichen Informationen erhalten.

Beim Bedarfsausweis wird das Gebäude fachkompetent untersucht und der Energiebedarf auf Grundlage standardisierter und für ganz Deutschland einheitlicher Werte ausführlich berechnet, so dass Sie unterschiedliche Gebäude anhand ihrer Bedarfsausweise direkt miteinander vergleichen können.
Wir als Architekten und ausgebildete Energieberater erstellen für Sie den Energiebedarfsausweis, der auf Grundlage ausführlicher Untersuchungen vor Ort und exakten Berechnungen genau auf Ihr Gebäude abgestimmt ist.

zur Homepage 'Passivhaus-Planer'
zurück zur  Startseite
zurück zu 'energieberatung'